das Grundstück Nr. F.________ an den Kläger ab, wobei ihm und seiner Ehefrau ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht eingeräumt wurde (act. 1/8). Am tt.mm.jj verstarb J.________ (act. 1/9). Der Kläger zog am 1. August 2016 in das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Nr. F.________ ein (act. 1.1 Rz 10). Seite 3/17