2. Zwischen dem Vater des Klägers, J.________ sel., und dem Beklagten 1 bestanden bereits vor einigen Jahren Differenzen bezüglich des Rückschnitts der Hecke auf dem Grundstück der Beklagten. Der Streit führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zunächst vor dem Kantonsgericht Zug (Verfahren A1 2000 84) und später vor dem Obergericht Zug (Verfahren OG 2006 23).