Selbst wenn erwiesen wäre, dass der Klägerin bei Bestehen der Prüfung im März 2020 ab diesem Monat eine Lohnerhöhung von CHF 150.00 pro Monat gewährt worden wäre, wäre vorliegend kein ersatzfähiger Schaden dargetan. Die Vorinstanz hat die Klage somit auch in Bezug auf diese Forderung zu Recht ohne Abnahme weiterer Beweismittel abgewiesen.