4A_18/2015 vom 22. September 2015 E. 4.1;4A_516/2012 vom 8. Februar 2013 E. 8 f.). Wie hoch im konkreten Fall die Durchfallquote bzw. wie hoch die statistische Chance der Klägerin auf ein Bestehen der Prüfung war, ist bei dieser Ausgangslage unerheblich. Dasselbe gilt für die Höhe einer allenfalls bei erfolgreichem Erwerb des ________ (Titels) gewährten Lohnerhöhung. Selbst wenn erwiesen wäre, dass der Klägerin bei Bestehen der Prüfung im März 2020 ab diesem Monat eine Lohnerhöhung von CHF 150.00 pro Monat gewährt worden wäre, wäre vorliegend kein ersatzfähiger Schaden dargetan.