4.4.3 Der blosse Verlust einer Chance ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung jedoch ebenfalls kein ersatzfähiger Schaden. Die sogenannte "perte d'une chance"-Theorie, gemäss der immerhin der Wert der Chance – entsprechend dem Wert des möglichen Gewinns, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, ihn auch zu erhalten – zu entschädigen wäre, wird vom Bundesgericht abgelehnt (BGE 133 III 462 E. 4.2; Urteil des Bundesgerichts 4A_229/2020 vom 5. Mai 2021 E. 5.2.1; 4A_18/2015 vom 22. September 2015 E. 4.1;4A_516/2012 vom 8. Februar 2013 E. 8 f.).