ungewiss, ob die verhinderte Teilnahme an der Prüfung – wie die Klägerin behauptet – für sie tatsächlich zu einem entgangenen Gewinn geführt hätte, und ihr (hypothetisches) Vermögen ohne die Verschiebung der Prüfung heute dementsprechend höher wäre. Die Teilnahme an der Prüfung im März 2020 ist daher als eine blosse Chance der Klägerin auf einen höheren Lohn zu betrachten, die aufgrund der Verschiebung der Prüfung vereitelt worden ist.