Auch in Bezug auf die geltend gemachte Lohnerhöhung von mindestens CHF 150.00 nach bestandener Prüfung folge die Vorinstanz kurzerhand und unreflektiert der Auffassung der Beklagten. Die Klägerin habe in ihrer Replik dargelegt, dass die Beklagte widersprüchlich argumentiere, wenn sie einerseits betone, die (mündliche) Prüfung sei nicht schwierig, sodass eine rein berufsbegleitende Vorbereitung ohne zusätzlichen Freiraum ausreichend gewesen wäre, andererseits aber geltend mache, es sei ungewiss, ob die Klägerin die Prüfung angesichts der hohen Durchfallquote im März 2020 bestanden hätte.