Weiter habe sie der Klägerin den aufgrund des nicht erlangten ________ (Titels) entgangenen Lohn in der Höhe von CHF 150.00 pro Monat für ein Jahr (von März 2020 bis zum nächsten Prüfungstermin im März 2021, d.h. total CHF 1'800.00) zu ersetzen. Insgesamt belaufe sich der von der Beklagten zu tragende Schaden somit auf CHF 13'525.00 (act. 1 und 1/1). In Klageantwort vom 12. April 2021 beantragte die Beklagte, auf die Klage sei nicht einzutreten; eventualiter sei diese abzuweisen (act. 9). In der Replik vom 2. Mai 2021 (act. 11) und der Duplik vom 14. Juni 2021 (act. 15) hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest.