6.1 Nach erfolglos verlaufener Schlichtungsverhandlung reichte die Klägerin mit Eingabe vom 21. Januar 2021 beim Kantonsgericht Zug gegen die Beklagte eine Klage auf Zahlung von mindestens CHF 13'525.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 5. November 2020 ein. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, die Beklagte sei zur Absage der Prüfungen vom März 2020 nicht gezwungen gewesen, weshalb sie für den dadurch verursachten Schaden verantwortlich sei.