Unter Bezugnahme auf die "neusten Richtlinien des Bundesrates" kommunizierte die Beklagte noch am selben Tag die Absage der Prüfungen vom 26. und 27. März 2020 und stellte in Aussicht, eine Durchführung der Prüfungen im Sommer/Herbst 2020 zu prüfen. Aufgrund der Rückmeldungen der Kandidatinnen begründete die Beklagte ihren Entscheid zur Absage in einem weiteren (per E-Mail übermittelten) Schreiben vom 17. März 2020 ausführlicher (act. 1/8).