So wurden – einstweilen bis zum 19. April 2020 – namentlich sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten sowie alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars und Unterhaltungsund Freizeitbetriebe geschlossen, mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen (act. 9/6). Unter Bezugnahme auf die "neusten Richtlinien des Bundesrates" kommunizierte die Beklagte noch am selben Tag die Absage der Prüfungen vom 26. und 27. März 2020 und stellte in Aussicht, eine Durchführung der Prüfungen im Sommer/Herbst 2020 zu prüfen.