darauffolgenden Tag, dem 16. März 2020, erklärte der Bundesrat jedoch die "ausserordentliche Lage", d.h. die höchste Gefahrenstufe gemäss Epidemiengesetz, und erliess per sofort bzw. mit Wirkung ab Mitternacht einschneidende Massnahmen. So wurden – einstweilen bis zum 19. April 2020 – namentlich sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten sowie alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars und Unterhaltungsund Freizeitbetriebe geschlossen, mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen (act. 9/6).