"2.1 Der Kläger und Widerbeklagte wird verpflichtet, der Beklagten und Widerklägerin den Betrag von CHF 7'720.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 8. Mai 2018 zu bezahlen, und es wird festgehalten, dass die Beklagte und Widerklägerin die Betreibung Nr. I.________ des Betreibungsamtes H.________ im Umfang von CHF 7'720.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 8. Mai 2018 fortsetzen kann.