1.3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann." 2. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Beklagten werden die Dispositiv-Ziff. 2.1 und 2.2 des Entscheids des Kantonsgerichts Zug, 2. Abteilung, vom 22. Juni 2021 aufgehoben. 2.1 Die Dispositiv-Ziff. 2.1 des angefochtenen Entscheids wird wie folgt geändert (Änderungen kursiv):