Dieser Beilage lasse sich zwar eine Rechnung betreffend September 2016 für ein Abonnement im Betrag von CHF 129.00 entnehmen (act. 25/39). Wiederum gehe aus der Rechnung aber nicht hervor, welchen Anteil das Festnetzabonnement und welchen Anteil "Swisscom TV" ausmache. Soweit mit dem Abonnement auch geschäftliche Telefonate gedeckt worden seien, was unbestrittenermassen teilweise der Fall gewesen sei, liege in diesem Umfang kein Schaden vor.