Bei den Kosten zwischen dem 8. März 2013 und 25. Mai 2016 (CHF 58.75 pro Monat) von insgesamt CHF 2'232.50 handle es sich um fixe Abonnementskosten. Für diese Kosten lägen keine Belege in den Akten und die Beklagte habe nicht nachgewiesen, ob nebst den Abonnementskosten weitere Kosten entstanden seien. Daher sei davon auszugehen, dass das Abonnement für den Festnetzanschluss ausgereicht habe, um auch die private Telefonie sowie jene für die N.________ GmbH zu decken, zumal neben den Abonnementsgebühren keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt bzw. von der Beklagten beglichen worden seien.