718b OR der Vertrag schriftlich abgefasst werden, wenn die Gesellschaft beim Abschluss eines Vertrags durch diejenige Person vertreten wird, mit der sie den Vertrag abschliesst, und der Vertrag laufende Geschäfte betrifft, bei denen die Leistung der Gesellschaft den Wert von CHF 1'000.00 übersteigt. Dabei wird das Schriftlichkeitserfordernis als kumulative Anforderung zu den weiteren Voraussetzungen verstanden; insofern erscheint die Schriftform als Gültigkeitserfordernis (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_300/2016 vom 7. November 2016 E. 4.4.2 m.w.H.).