als Delegierter des Verwaltungsrates der G.________ AG tätig ist und auch einziger Gesellschafter der [N.________ GmbH] ist, war Ihnen bekannt, dass die geltend gemachten Vorsteuern aus den verbuchten Leistungsbezügen von N.________ in deren MWST-Abrechnungen nicht deklariert worden sind. Wir belasten Ihnen deshalb die geltend gemachten Vorsteuern aus den verbuchten Leistungsbezügen von N.________ wie folgt zurück: […] CHF 12'997.00"). Die Beklagte habe aber nicht substanziiert, worin ihr Schaden bestehe.