7.4 Bezüglich der Schadenersatzforderung wegen "Hinterziehung/Falschdeklaration Mehrwertsteuer" erwog die Vorinstanz, die Beklagte habe dem Kläger vorgeworfen, dass er im Namen der Beklagten pflichtwidrig einen unzulässigen Vorsteuerabzug geltend gemacht habe. Gemäss dem Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (nachfolgend: ESTV) vom 4. Dezember 2015 habe die ESTV eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen, weshalb die Beklagte der ESTV den Betrag von CHF 12'997.00 habe zurückerstatten müssen (act. 7/33; Schreiben der ESTV vom 4. Dezember 2015: "Da A.________ als Delegierter des Verwaltungsrates der G.__