758 OR N 7; Hinsen, Die zeitliche und sachliche Wirkung des Déchargebeschlusses, GesKR 4/2014 S. 541 ff., 543 f.; Watter/Dubs, Der Déchargebeschluss, AJP 2001 S. 908 ff., 911; a.M. Forstmoser/ Meier-Hayoz/Nobel, Schweizerisches Aktienrecht, 1996, § 36 N 129 und Fn 67; Metzler/ Schmuki, Déchargebeschluss der Generalversammlung, AJP 2001 S. 945 ff., 947). Die Beklagte folgt im Übrigen offenbar ebenfalls der herrschenden Lehrmeinung (act. 62 Rz 40 und 65). Mithin ist davon auszugehen, dass auch die für die Aktionäre lediglich erkennbaren Tatsachen von der Décharge erfasst sind.