Diese Bestimmung der Rangrücktrittsvereinbarung bezweckt, die Forderung ihrem Werte nach zu erhalten, nicht aber eine berechtigte Kündigung zu unterbinden. Damit wäre der Kläger selbst in diesem Fall zur Rückforderung des Darlehens berechtigt. 6.4.5 Nach dem Gesagten erübrigen sich weitere Ausführungen zu der vom Kläger im Eventualstandpunkt eingenommenen Haltung, wonach das Privatdarlehen des Klägers unter der Bedingung des Vollzugs der vorgesehenen Übernahme zusätzlicher Aktien der M.________ AG gewährt worden sei.