Rangrücktritte findet man unter anderem im Rahmen von Finanzierungen (wenn z.B. der Abschluss eines Rangrücktritts bezüglich eines Aktionärsdarlehens eine Voraussetzung dafür ist, dass die Bank der schuldnerischen Gesellschaft einen Kredit gewährt). Demgegenüber wird der Rangrücktritt im Zusammenhang mit einer drohenden Überschuldung regelmässig auf eine bereits bestehende Forderung erklärt, weshalb dabei von einem nachträglichen Rangrücktritt gesprochen wird (vgl. Glanzmann, a.a.O., S. 10 und 15, Böckli, Aktienrecht, a.a.