__ GmbH geschaffen, indem er missbräuchlich erfundene oder nicht bestehende Forderungen in die Buchhaltung eingebracht habe, deren Unrechtmässigkeit erst im Zuge der Aufarbeitung nach der Entlassung des Klägers zu Tage getreten seien. Die Vorinstanz sei hingegen der Ansicht gewesen, die Darlehensforderung sei mit der Rangrücktrittsvereinbarung und deren Erfassung in der Buchhaltung von der Beklagten anerkannt worden. Wenn allerdings der Kläger seine Stellung missbraucht habe, um zugunsten seiner N.__