Dabei handle sich um die Abmachung zwischen K.________ und dem Kläger, dass Letzterer weitere Aktien an der Muttergesellschaft der Beklagten erwerben sollte (vgl. die Aktennotiz vom Frühjahr 2015 [act. 1/21; "Beteiligung neu"] sowie die Besprechungsnotiz vom 25. September 2015 [act. 7/8; "Neue Aufteilung der Aktien per 11.2015 PN = 40 %, CS = 60 %"]). Wenn der Kläger per Ende 2015 40 % des Aktienkapitals von CHF 250'000.00 der M.________ AG zum Nominalwert übernommen hätte, dann wären das 37 % mehr gewesen, als er mit seinen bisherigen 3 % schon gehabt habe.