___ GmbH] und sofortige, simultane Wiedereinzahlung [durch den Kläger] behoben worden wäre. Auch der Zeuge S.________, Mitarbeiter bei der Bank, habe diesen grundsätzlichen Zusammenhang zwischen der Kreditgewährung und den Rangrücktrittserklärungen als Sicherungsmittel bestätigt. Zwar habe sich der Zeuge an die genaue Vereinbarung zwischen den Parteien nicht erinnern können, habe aber bekräftigt, dass es bei der Beklagten verschiedene Darlehen gegeben habe, wobei eine Rangrücktrittsvereinbarung die Möglichkeit der Bank optimiere, einen Kredit zuzusprechen. Dass die Beklagte der N.__