vgl. vorne Sachverhalt Ziff. 2.5.1): Unabhängig davon, ob die Bestimmungen in der Aktennotiz von weiteren Bedingungen abhängig waren oder nicht, wäre die Umsatzbeteiligung – so oder anders – "wie bisher" gewährt worden. An diesem erstellten Parteikonsens vermögen – wie bereits die Vorinstanz zutreffend ausführte – auch die nicht korrekt ausgefüllten Lohnausweise nichts zu ändern.