__ den Anspruch auf eine Beteiligung von 2 % des Umsatzes für das Geschäftsjahr 2013 erneut mit ihrer Unterschrift im "Milchbüchlein" (act. 1/22; vgl. vorne Sachverhalt Ziff. 2.5.2). Wer für die Buchhaltung ab dem Jahr 2015 zuständig war, kann auch im vorliegenden Kontext offenbleiben (vgl. vorne E. 4.5), ist doch die Buchung einer Umsatzbeteiligung von 2 % für das Geschäftsjahr 2015 nach dem Gesagten vertraglich abgedeckt. Im Übrigen geht die Umsatzbeteiligung auch aus der im Frühjahr 2015 unterzeichneten Aktennotiz hervor (act. 1/21; vgl. vorne Sachverhalt Ziff.