Aus dem Zusatz "% Prov. wie bisher" liessen sich zudem keine Rückschlüsse auf den Charakter einer Provision ziehen, d.h. ob diese bedingt oder unbedingt geschuldet sei. Diese Formulierung bedeute vielmehr, dass die bisherige Praxis – soweit eine solche überhaupt bestanden habe – weitergeführt werden solle. Ganz generell könne jedoch nicht von einer konstant gelebten Praxis oder Ähnlichem gesprochen werden, habe doch der Kläger in seiner Stellung als operativer Hauptverantwortlicher der Beklagten gewissermassen die Spielregeln selbst gesetzt bzw. sich irgendwelche von ihm selbst konstruierte Forderungen gewährt.