21/9 und 1/22). Dasselbe gehe aus der von beiden Parteien unterzeichneten Aktennotiz einer Sitzung zwischen dem Kläger und K.________ im Frühjahr 2015 hervor, worin sich die Parteien über eine Vertragsänderung betreffend Ebit geeinigt hätten, aber die streitgegenständliche "Um- Seite 24/64