Später habe K.________ in der E-Mail an den Kläger vom 15. März 2010, welcher die Entwürfe des Akti- onärs- und des Geschäftsführervertrags anhängt gewesen seien, festgehalten, dass er die Verträge durchgesehen habe und denke, es stimme alles (act. 1/10). Die umstrittene "Provisionsregelung" finde sich auch in Ziff. 9 des Entwurfs des ausgearbeiteten, aber nicht unterzeichneten Geschäftsführer-Arbeitsvertrags wieder (act. 1/11). Weder dem Wortlaut noch der Korrespondenz zwischen den Parteien sei zu entnehmen, dass sich der Umsatz lediglich auf die Geschäfte des Klägers hätte beschränken sollen (vgl. vorne Sachverhalt Ziff. 2.1-2.3.2; act.