Vertretungsmacht ist die Rechtsmacht des Vertreters, mit Wirkung für den Vertretenen zu handeln. Rechtsgeschäftlich wird die Vertretungsmacht des Vertreters durch eine Bevollmächtigung des Vertretenen eingeräumt. Die Bevollmächtigung kann formfrei erteilt werden und ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. In die Kategorie der stillschweigenden Bevollmächtigung gehört die (interne) Duldungsvollmacht. Sie liegt vor, wenn dem Vertretenen der Wille zur Vollmachtserteilung fehlt, er aber vom Auftreten eines anderen als seinem Vertreter Kenntnis hat und dagegen nicht einschreitet.