Neben der Führung der Buchhaltung sei die Erstellung des Jahresberichts gesondert zu betrachten. Wohl basiere der Jahresbericht auf den einzeln oder zusammengefasst ausgewiesenen Saldi der einzelnen Buchhaltungskonten. Die Erstellung des Jahresberichts beinhalte aber vielmehr rechnungslegungsrechtlich dominierte Vorgänge, wie z.B. die Bildung von Rückstellungen oder Ähnlichem. Den Abschluss hätten der Kläger und der externe Buchhalter V.________ erstellt.