4.2.2 Allgemein komme einem Delegierten des Verwaltungsrats in Bezug auf die operative Führung eine besondere Stellung und damit verbunden ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Der Kläger habe nach der Gründung der Beklagten einen externen Treuhänder, d.h. die U.________ AG bzw. V.________, bestimmt, was die Beklagte im vorinstanzlichen Verfahren nachgewiesen und der Kläger nicht bestritten habe. Dieser habe den Treuhänder instruiert und mit ihm jeweils die provisorischen Jahresabschlüsse vorbereitet. Derselbe Treuhänder sei auch für die N._____