2.4 In seiner Berufung wendet sich der Kläger gegen die "derzeitige" Abweisung der Klage hinsichtlich der Darlehensrückforderung von CHF 92'606.40 und macht insgesamt einen Betrag von CHF 135'898.80 (d.h. die Darlehensrückforderung und die ihm erstinstanzlich zugesprochene Umsatzbeteiligung für das Geschäftsjahr 2016 von CHF 43'292.40) geltend. Demgegenüber verlangt die Beklagte mit ihrer Anschlussberufung die vollumfängliche und nicht bloss die "derzeitige" Abweisung der Klage hinsichtlich der Darlehensrückforderung.