CHF 27'000.00 Entscheidgebühr Die Gerichtskosten werden der Widerklägerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss von CHF 27'000.00 verrechnet. 5. Die Widerklägerin hat dem Widerbeklagten eine Parteientschädigung für die Widerklage von CHF 41'000.00 zu bezahlen. 6. [Rechtsmittelbelehrung]"