2.1 Der Kläger und Widerbeklagte wird verpflichtet, der Beklagten und Widerklägerin den Betrag von CHF 555.80 nebst Zins zu 5 % seit dem 8. Mai 2018 zu bezahlen, und es wird festgehalten, dass die Beklagte und Widerklägerin die Betreibung Nr. I.________ des Betreibungsamtes H.________ im Umfang von CHF 555.80 nebst Zins zu 5 % seit dem 8. Mai 2018 fortsetzen kann. 2.2 Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen. 3. Die Prozesskosten für die Klage werden im Endentscheid berücksichtigt. 4. Die Gerichtskosten für die Widerklage werden wie folgt festgesetzt: