1.2 Die Beklagte und Widerklägerin wird verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten innert einer Frist von 30 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Teilentscheids Seite 12/64 vollständige Einsicht in ihre Jahresrechnung 2017 inklusive Belege, insbesondere in die Erfolgsrechnung 2017, zu gewähren.