8.5 Am 13. Januar 2021 wurde im Zusammenhang mit den vom Kläger geltend gemachten Darlehensrückzahlungen S.________, Mitarbeiter der ________ (nachfolgend: Bank), als Zeuge einvernommen (act. 38 und 45). 8.6 Nachdem die Parteien am 13. Januar 2021 auf die Durchführung der Hauptverhandlung verzichtet hatten (act. 46), reichten der Kläger am 9. März 2021 (act. 52) und die Beklagte am 8. April 2021 (act. 55) die schriftlichen Parteivorträge ein.