2. Es sei der Kläger und Widerbeklagte widerklageweise zur Zahlung von CHF 270'829.88, nebst 5 % Verzugszins auf CHF 245'344.05 seit 23. März 2018 sowie nebst 5 % Verzugszins auf CHF 25'485.83 seit 18. Januar 2019, zu verurteilen, und es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. I.________ des Betreibungsamtes H.________ vollumfänglich zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers und Widerbeklagten (zuzüglich 7,7 % MWST auf der Prozessentschädigung). Seite 11/64