4. Es sei der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. E.________ (Zahlungsbefehl vom 27. Dezember 2017) des Betreibungsamtes F.________ zu beseitigen und dem Kläger definitive Rechtsöffnung im unter Ziff. 1 hiervor genannten Forderungsumfang zu erteilen. 5. Die Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger ein Arbeitszeugnis auszustellen, das seine Leistungen im Zeitraum 2009 bis 30. September 2017 adäquat und wohlwollend ausweist bzw. würdigt.