4.3 Am 21. Dezember 2015 zahlte die Beklagte der N.________ GmbH den Darlehensbetrag von CHF 92'606.40 zurück und führte als Zahlungsgrund "Rückzahlung Darlehen gem. Vereinbarung" an (act. 7/32). Am 22. Dezember 2015 überwies der Kläger der Beklagten den identischen Betrag von CHF 92'606.40 mit dem Buchungstext "Privatdarlehen" (act. 1/34). 5. In der ersten Jahreshälfte 2017 fanden zwischen dem Kläger und K.________ Gespräche über den Erwerb der Aktienmehrheit an der M.________ AG durch den Kläger statt, die letztlich jedoch scheiterten (act. 1/24; act. 7/16; act. 7/17; act. 1 Rz 18 ff.; act. 7 Rz 31 ff.).