3. Die vom Rangrücktritt erfasste Forderung wird in der Bilanz der Gesellschaft gesondert ausgewiesen und gekennzeichnet. […]" 4.2 Bereits mit E-Mail vom 2. April 2015 hatte der Kläger dem damaligen Revisor der Beklagten unter anderem Folgendes mitgeteilt (act. 7/31): "Gemäss Absprache mit der Bank bewirkt der Rangrücktritt, dass das Darlehen rechnerisch zum Eigenkapital gezählt wird. Somit haben wir eine grössere Flexibilität beim Kontokorrent. Wir senden Ihnen die entsprechend formulierten Rangrücktrittsbestätigungen zu […]"