3.4 Mit E-Mail vom 19. Dezember 2015 forderte K.________ den Kläger dazu auf, die "aktuelle Liste aller Maestro-Buchungen 2015" mit seinen Spesenbelegen abzugleichen (act. 21/10), und hängte der E-Mail unter anderem den entsprechenden Bankkontoauszug des Jahres 2015 an (act. 25 Rz 221; act. 29 Rz 7; act. 25/41). 4.1 Im Zusammenhang mit den in der Buchhaltung der Beklagten vorhandenen Darlehen der N.________ GmbH von insgesamt CHF 92'606.40 schlossen die N.________ GmbH ["Gläubigerin"] und die Beklagte ["Gesellschaft"] am 29. April 2015 folgende Rangrücktrittsvereinbarung ab (act. 1/35): Seite 9/64