2.3.1 K.________ übermittelte dem Kläger die Vertragsentwürfe mit E-Mail vom 15. März 2010 und hielt Folgendes fest (act. 1/10): "Hallo ________ Endlich… anbei die Verträge. Tut mir leid, sie sind seit langer Zeit bei mir liegen geblieben. Ich habe sie durchgesehen und ich denke es stimmt alles, aber das ist auch schon länger her, aber es kann nicht schaden, alles nochmals in Ruhe durchzuarbeiten […]" 2.3.2 Dem (nicht unterzeichneten) Geschäftsführer-Arbeitsvertrag lässt sich hinsichtlich des "Gehalts", der "Provision" und der "Spesen" Folgendes entnehmen (act. 1/11 Ziff. 8, 9 und 10):