___ (Zahlungsbefehl vom 27. Dezember 2017) des Betreibungsamtes F.________ zu beseitigen und definitive Rechtsöffnung im Forderungsumfang von CHF 135'898.80 nebst Zins zu 5 % auf den Betrag von CHF 92'606.40 vom 21. September 2017 bis 30. September 2017 und Zins zu 5 % auf den Betrag von CHF 135'898.80 seit dem 1. Oktober 2017 zu erteilen. 2. Eventualiter sei Ziffer 1.1 des vorinstanzlichen Teilentscheids aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Begründung des Berufungsklägers an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Die übrigen Ziffern des vorinstanzlichen Teilentscheids haben unverändert zu bleiben.