Ergeht jedoch trotz Fehlens einer Prozessvoraussetzung kein Nichteintretensentscheid, sondern ein Urteil in der Sache, kann dieses an einem schwerwiegenden Mangel leiden und unter Umständen sogar nichtig sein. Die Vermeidung derartiger Mängel liegt im öffentlichen Interesse. Hat das Gericht bei der Prüfung der Prozessvoraussetzungen Anhaltspunkte dafür, dass eine davon fehlt, ist daher eine amtswegige Sachverhaltsermittlung geboten.