1.3 Bei der negativen Feststellungsklage werde auf Feststellung geklagt, dass eine Forderung nicht bestehe. Zum Inhalt der mutmasslich gegen sie gerichteten Forderung würden die Kläger im Wesentlichen auf das an den Kläger 3 gerichtete Schreiben der Beklagten vom 22. Oktober 2019 verweisen. Darin habe die Beklagte Folgendes ausgeführt (act. 1/2):