3. Mit Entscheid vom 27. Mai 2021 trat das Kantonsgericht Zug, 3. Abteilung, auf die Klage nicht ein und auferlegte den Klägern die Gerichtskosten in der Höhe von CHF 2'000.00 (act. 18; Verfahren A3 2020 54). 4. Gegen diesen Entscheid liessen die Kläger mit Eingabe vom 28. Juni 2021 beim Obergericht des Kantons Zug innert Frist Berufung mit dem eingangs erwähnten Rechtsbegehren einreichen (act. 19).