Darin beantragten sie, es sei festzustellen, dass die Kläger nicht Schuldner der Beklagten sind und der Beklagten gegenüber den Klägern keinerlei Ansprüche zukommen. Zur Begründung führten sie zusammengefasst aus, die Beklagte mache gegenüber den Klägern Ansprüche im Zusammenhang mit einem erfundenen "Cooperation Agreement" geltend und drohe ihnen damit, sie in den USA zu verklagen. Die Beklagte bezwecke damit, ihren Rückzahlungspflichten gegenüber den Klägern aus verschiedenen Darlehen nicht nachkommen zu müssen.