1. Es sei festzuhalten, dass die Kläger nicht Schuldner der Beklagten sind und der Beklagten gegenüber den Klägern keinerlei Ansprüche zukommen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Beklagten. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Beklagten. Sachverhalt